Stellt ein Staat eine Bedrohung für andere Staaten, Menschen außerhalb seiner Grenzen oder ganz allgemein für die internationale Ordnung dar, ist der Wortlaut von Kapitel VII von vornherein umfassend genug und ist auch hinlänglich umfassend ausgelegt worden, um es dem Sicherheitsrat zu gestatten, jede wie auch immer geartete Zwangsmaßnahme, einschließlich militärischer Maßnahmen, gegen einen Staat zu genehmigen, wenn er dies für erforderlich erachtet, "um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen".
如果一个国家威胁到其他国家,威胁到它国界以外的人,或更地说,威胁到国际秩序,第七章条文本身的意义就足,过去也对它做出了足的解释,允许安全理事会批准对一个国家采取胁迫行动,包括军事行动,如果安理会认为“维持或恢复国际和平及安全”需要这样做。