1.Die volle Integration einer Gleichstellungsperspektive in das Familien-, Zivil-, Straf-, Arbeits- und Handelsrecht beziehungsweise in die entsprechenden Verwaltungsregeln und -vorschriften hat noch nicht stattgefunden.
家庭法、民法、刑法、劳工法和商业法法典、
行政规则和章程仍没有充分
入性别观点。