Falls erforderlich sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 bezeichneten Personen sowie die an der Untersuchung Beteiligten vor jeder Misshandlung, Einschüchterung oder Sanktion wegen der Bemühungen um Informationen über eine Person, der die Freiheit entzogen ist, geschützt sind.
二、 必要时应采取适措施,本条第一款中讲到人和参与调查人员,不得因查寻被剥夺自由者情况,而受到任何虐待、恐吓或处罚。