1.Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts die erforderlichen zivil- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, um die Unverfälschtheit von Buchführungsunterlagen, Aufzeichnungen, Jahresabschlüssen oder anderen mit öffentlichen Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang stehenden Unterlagen zu erhalten und die Fälschung solcher Unterlagen zu verhindern.
三、各缔约国均应当根据国法律的基
,采取必要的民事和行政措施,以维持与公共开支和财政收入有关的账簿、记录、财务报表或者其他
件完整无缺,并防止在这
件上作假。