Sobald ein Küstenstaat, der Hilfe aus diesem Fonds erhalten hat, der Kommission seine Angaben über die Grenzen seines Festlandsockels nach Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens übermittelt hat, legt er diese Angaben offen, einschließlich der etwaigen Mitwirkung von Kommissionsmitgliedern.
沿海国按照公约第七十六条向委员会于其大陆架限的资料时,国曾经得到本基金的援助,应披露这一情况及任何委员会成员的参与。