Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahmen, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
二. 缔约国应当采取一切有效立法、行、司法他措施,在与他人平等基础上,防止残疾人遭受酷刑残忍、不人道有辱人格待遇处罚。