Sofern die beteiligten Staaten zum Schutz der Interessen natürlicher oder juristischer Personen, die infolge einer in den Anwendungsbereich dieser Artikel fallenden Tätigkeit dem Risiko beträchtlicher grenzüberschreitender Schäden ausgesetzt sind oder sein können, nichts anderes vereinbart haben, hat ein Staat diesen Personen ohne Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort des möglichen Eintretens der Schädigung im Einklang mit seinem Rechtssystem Zugang zu Gerichtsverfahren oder anderen Verfahren zur Erlangung von Schutz oder einer anderen angemessenen Wiedergutmachung zu gewähren.
除非事国为保护在属本条款范围的某项活动造成重大跨界害时可能受害或已经受害的自然人或法人的利益另有协议,一国不应基于国籍或居所或发生伤害的地点而在允许这些人按照该国法律制度诉诸司法程序或其他程序要求保护或其他适补偿的机会上予以歧视。