In Tabelle 15.10 wird in der Rubrik "Zielerreichungsindikatoren" die Formulierung "(Abschluss von Übereinkünften und Vereinbarungen)" in Buchstabe c) gestrichen.
18 Die Vertragsstaaten sind bestrebt, zwei- und mehrseitige Übereinkünfte zu schließen, um die Auslieferung zu ermöglichen oder ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
Rechnet man die sieben weiteren großen globalen Umweltübereinkünfte (die regionalen Übereinkünfte nicht eingeschlossen) hinzu, so steigt diese Zahl auf fast 400 Tage.
Die Vertragsstaaten erfüllen ihre Verpflichtungen nach Absatz 1 im Einklang mit den zwischen ihnen bestehenden Verträgen oder sonstigen Übereinkünften über die Rechtshilfe.
Soweit zweckmäßig, nutzen die Vertragsstaaten Übereinkünfte wie auch internationale oder regionale Organisationen in vollem Maß, um die Zusammenarbeit zwischen ihren Strafverfolgungsbehörden zu verstärken.
Darüber hinaus ist es mit der Ratifikation von Übereinkünften allein noch nicht getan; die damit übernommenen Verpflichtungen müssen auch in die Praxis umgesetzt werden.
Die Vertragsstaaten prüfen gegebenenfalls die Möglichkeit des Abschlusses zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte, die den Zwecken dieses Artikels dienen, ihn praktisch wirksam machen oder seine Bestimmungen verstärken.
Diese Erklärung darf nicht so ausgelegt werden, als mindere oder beseitige sie die in Verträgen, sonstigen Übereinkünften und anderen konstruktiven Vereinbarungen enthaltenen Rechte der indigenen Völker.
Der weltweite Beitritt zu den multilateral ausgehandelten Übereinkünften sowie ihre vollinhaltliche und tatsächliche Einhaltung sind wirkungsvolle Instrumente im Kampf gegen den Einsatz und die Verbreitung solcher Waffen.
Die Ratifikation der internationalen Übereinkünfte durch alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen ist somit ein vorrangiges Ziel für die Erfüllung der Aufgabe des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus.
Die Verhandlungen in der Abrüstungskonferenz sind trotz der wachsenden Notwendigkeit neuer Übereinkünfte über nukleare Abrüstung, spaltbares Material und die Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum noch immer festgefahren.
Die Vertragsstaaten erfüllen ihre Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 im Einklang mit den zwischen ihnen bestehenden Verträgen oder sonstigen Übereinkünften über die gegenseitige Rechtshilfe oder den Informationsaustausch.
Die Vertragsstaaten des Übereinkommens über biologische Waffen und Toxinwaffen und des Chemiewaffenübereinkommens müssen verstärkten bilateralen diplomatischen Druck ausüben, um zu erreichen, dass sich alle Staaten diesen Übereinkünften anschließen.
Die Mitgliedstaaten sollten die Verhandlungen über rechtsverbindliche Übereinkünfte über die Kennzeichnung und Rückverfolgung sowie die Vermittlung und den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen beschleunigen und zum Abschluss bringen.
Ermutigung der Staaten, die Ratifikation der völkerrechtlichen Übereinkünfte gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität beziehungsweise den Beitritt zu diesen zu erwägen.