Darüber hinaus können die Vertragsstaaten erwägen, ihren Finanzinstitutionen vorzuschreiben, dass sie keine Korrespondenzbankbeziehung mit derartigen Institutionen eingehen oder weiterführen dürfen und sich dagegen schützen müssen, Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Finanzinstitutionen einzugehen, die es zulassen, dass ihre Konten von Banken genutzt werden, die nicht über eine physische Präsenz verfügen und keiner regulierten Finanzgruppe angegliedert sind.
此外,缔约国可以求其金融机构拒绝与这类机构建立或者保持代理银行关系,并避免与外国金融机构中那允许有名无实和并不附属于受监管金融集团的银行使用其账户的金融机构建立关系。