Die Genugtuung kann in Form des Geständnisses der Verletzung, eines Ausdrucks des Bedauerns, einer förmlichen Entschuldigung oder auf andere geeignete Weise geleistet werden.
Sie schreibt, dass die Folter Ossetschkin zufolge vor allem Straf- oder Untersuchungsgefangene treffe, die man zwingen wolle, Geständnisse oder Falschaussagen gegen andere zu liefern.
Diese Veranstaltung in Lohfelden nennt der Hauptverdächtige Stephan E. in seinem - später widerrufenen - ersten Geständnis der Mordtat gegenüber Ermittlern als Tatmotiv.
Den Durchbruch im Prozess brachte Ende 2022 eine Absprache zwischen Gericht und Verteidigern: Rückgabe eines Teils der Beute und Geständnisse gegen mildere Haftstrafen.