Sonstige Gründe, aus denen der Schuldner durch Zahlung an die empfangsberechtigte Person, ein zuständiges Gericht oder eine andere zuständige Stelle oder eine öffentliche Hinterlegungsstelle befreiend leisten kann, bleiben von diesem Artikel unberührt.
本条不影响债以通过向有权获付款者、主的司法当局或其他当局或向款基金付款而解除债义的任何其他理由。