Sobald ein Küstenstaat, der Hilfe aus diesem Fonds erhalten hat, der Kommission seine Angaben über die Grenzen seines Festlandsockels nach Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens übermittelt hat, legt er diese Angaben offen, einschließlich der etwaigen Mitwirkung von Kommissionsmitgliedern.
沿海国按照公约第七十六条向提交关于其大陆架界限的资料时,国曾经得到本基金的援助,应披露这一情况及任何成的参与。