Der Begriff "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" schließt Investitionsangelegenheiten mit ein.
“业”一词包括投资事项。
Bei der Feststellung, ob es sich bei einem Vertrag oder Rechtsgeschäft um ein "privatwirtschaftliches Rechtsgeschäft" im Sinne des Absatzes 1 Buchstabe c handelt, soll in erster Linie auf die Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts abgestellt werden; dessen Zweck soll aber ebenfalls berücksichtigt werden, wenn die an dem Vertrag oder Rechtsgeschäft beteiligten Parteien dies vereinbart haben oder wenn in der Praxis des Gerichtsstaats dieser Zweck für die Feststellung der nicht privatwirtschaftlichen Natur des Vertrags oder Rechtsgeschäfts von Bedeutung ist.
在确定一项合同或是否为第1款(c)项所述“业”时,应主要参考该合同或性质,但如果合同或当事方已达成一致,或者根据法院地国实践,合同或目与确定其非业性质有关,则其目也应予以考虑。
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