Wird die Auslieferung, um die zur Vollstreckung einer Strafe ersucht wird, mit der Begründung abgelehnt, dass der Verfolgte Staatsangehöriger des ersuchten Vertragsstaats ist, so erwägt dieser, sofern sein innerstaatliches Recht dies zulässt und im Einklang mit diesem, auf Verlangen des ersuchenden Staates die nach dem innerstaatlichen Recht des ersuchenden Staates verhängte Strafe oder Reststrafe selbst zu vollstrecken.
如为执行判决而提出的引由于被引人为被缔国的国民而遭到拒绝,被国本国法律允许并且符合该法律的要的情况下,根据国的,考虑执行按国本国法律作出的判刑或剩余刑期。