Unbeschadet des Artikels 23 zieht jeder Vertragsstaat in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Verheimlichung oder die andauernde Einbehaltung von Vermögensgegenständen, wenn vorsätzlich begangen, nachdem ohne Beteiligung der betreffenden Person eine der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten begangen wurde, als Straftat zu umschreiben, wenn die betreffende Person weiß, dass diese Vermögensgegenstände aus einer der in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftaten stammen.
在不影响本公十三条规定情况下,各缔国均应当考虑采取必要法和其他措施,下述故意实施行为规定为犯罪:行为所涉及人员虽未参与根据本公任何犯罪,但在这些犯罪实施后,明知财产是根据本公任何犯罪结果而窝藏或者继续保留这种财产。