Der Generalsekretär wurde aufgefordert, die Generalversammlung auf ihrer einundsechzigsten Tagung um ihre Zustimmung zur Fortführung der Verbindung zu bitten.
Solche Kontexte sind für eine Friedenssicherung mit Zustimmung der Beteiligten ungeeignet; ihnen muss vielmehr mit konzertierten Maßnahmen begegnet werden.