Der Sicherheitsrat ist sich dessen bewusst, dass Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung häufig eng miteinander verbunden sind.
Wir sind uns außerdem dessen bewusst, dass die Zuteilung von Sonderziehungsrechten für Entwicklungszwecke einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen muss.
In Anbetracht dessen, dass viele Friedensmissionen eine unzureichende Mittelausstattung erwarten müssen, ist der effiziente Einsatz der Ressourcen umso wichtiger.
Der Sicherheitsrat ist sich dessen bewusst, wie wichtig ausreichende, stete und berechenbare Ressourcen für die Ergreifung von Präventivmaßnahmen sind.
Diese Ansicht ist jedoch in Anbetracht dessen, dass die Beschaffungstätigkeit der Mission in den Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung fällt, nicht korrekt.
Die beteiligten Vertragsstaaten stellen sicher, dass die Souveränität des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Ermittlungen stattfinden sollen, uneingeschränkt geachtet wird.