Dies kann bedeuten, dass wir Gerichtsverfahren gelegentlich durch andere Mechanismen, wie etwa Wahrheitskommissionen, Untersuchungskommissionen und Wiedergutmachungsprogramme, ergänzen müssen.
Auch wenn die Generalversammlung gelegentlich Waffenembargos gefordert hat, verfügt nur der Sicherheitsrat über die Autorität, sie für verbindlich zu erklären.