Umgekehrt kann der Unterschied zwischen Mandaten nach Kapitel VI und Kapitel VII auch übertrieben werden: Es bestehen kaum Zweifel daran, dass nach Kapitel VI (und somit ohne Befugnis zu Zwangsmaßnahmen) operierende Friedenssicherungsmissionen das Recht zur Gewaltanwendung zum Zweck der Selbstverteidigung besitzen, ein Recht, das sich nach weit verbreiteter Auffassung auf die "Verteidigung der Mission" erstreckt.
另一方面,第定的任务和第七定的任务之间的差别可能被人夸大:持和平特派团是根据第派出的(因此没有实施和平的权),它无疑有权使用武进行自卫,而且人们普遍公认这一权包括“特派团的防卫”。