Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Verschwindenlassen nach seinem Strafrecht eine Straftat darstellt.
Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um alle Handlungen zu verhindern und zu ahnden, welche die Durchführung der Untersuchung behindern.
Dies trifft insbesondere für die Entwicklungsländer zu, die keinen Zugang zum Meer haben oder kleine Inselstaaten sind; beide benötigen besondere Unterstützung.
Das trifft für die Vermittlung ebenso zu wie für den Wiederaufbau nach Konflikten, Strategien zur Armutsminderung und Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung von Kernwaffen.