Nach Überzeugung des Landgerichts Krefeld war eine unsachgemäße Therapie des Heilpraktikers der Grund dafür, er wurde im vergangenen Sommer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Auch wenn das sicher keine Empfehlung für zukünftige Museumsarbeit ist: Gemälde wie die des Genter Altars von Jan van Eyck aus dem 15. Jahrhundert haben Raubkunsttransporte und unsachgemäße Lagerungen überstanden und versetzen den Betrachter heute immer noch in Staunen.