Aufträge, die diesen Betrag überschreiten, müssen an den Amtssitz verwiesen werden und unterliegen dann dem oben beschriebenen, aus acht Schritten bestehenden Prozess (siehe Ziffer 152).
Im zweiten Absatz der Präambel seiner Resolution 1706 (2006) über die Krise in Darfur wies der Rat auf seine frühere Bekräftigung dieser Bestimmungen hin.