Im Entwurf zum Brexit-Abkommen findet sich nun erstaunlicherweise ein Passus, der ausdrücklich die Einrichtung solcher Schiedsgerichte zum Ende der Übergangsperiode vorsieht.
Erst danach könnten die künftigen Beziehungen, darunter die von Premierministerin Theresa May gewünschte zweijährige Übergangsperiode mit Zugang zum EU-Binnenmarkt verhandelt werden, betonte der Franzose.