(4) 1.A.4.d: Aktivkohlemengen, die geprüft und deren Wirksamkeit als Absorptionsmittel für chemische Waffen zertifiziert wurde und die die üblichen Verbrauchsmengen überschreiten.
Um solche Konflikte zu vermeiden, haben verschiedene Klientenvertreter vorgeschlagen, eine gesonderte Finanzierung auf Kostenteilungsbasis vorzusehen, wie dies bereits zwischen einigen Stellen der Vereinten Nationen üblich ist.
Der Wert der Güter bestimmt sich nach dem Börsenpreis oder mangels eines solchen nach ihrem Marktpreis oder mangels beider nach dem üblichen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit am Ablieferungsort.