Jeder Vertragsstaat trifft alle geeigneten Maßnahmen im Hinblick auf die Suche nach verschwundenen Personen, die Ermittlung ihres Aufenthaltsorts und ihre Freilassung sowie im Fall des Todes im Hinblick auf die Ermittlung, Achtung und Überführung ihrer sterblichen Überreste.
三、 缔约国应采取一切适当措施,查寻、找到和解救失踪者,若失踪者已经死亡,应找到、适当处理并归还其遗体。