2.Der Sicherheitsrat unterstreicht, dass diejenigen, die diese verwerfliche terroristische Handlung begangen, organisiert, finanziert und gefördert haben, vor Gericht gestellt werden müssen, und fordert alle Staaten nachdrücklich auf, gemäß ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht und Resolution 1373 (2001) und im Einklang mit Resolution 1624 (2005) mit den pakistanischen Behörden in dieser Hinsicht aktiv zusammenzuarbeiten.