3.Die Teilhabe der Kinder am Schulleben, die Schaffung von Schulgemeinschaften und Schülervertretungen, die Aufklärung und Beratung durch Gleichaltrige und die Einbeziehung der Kinder in Disziplinarverfahren innerhalb der Schule sollten als Teil des Lernprozesses und der Gewinnung von Erfahrungen mit der Verwirklichung von Rechten gefördert werden.