17.Die bisherigen Verhandlungen über eine Erhöhung der Arbeitszeit und der Löhne sowie über eine Beschäftigungddicherung sind ohne Annäherung geblieben.
19.Weitere nachhaltige und wirksame Fortschritte im Sicherheitsbereich sowie nachhaltige, wirksame Sicherheitskooperation auf der für Phase I dargelegten Grundlage.
20.5 Der Sonderbeauftragte sollte dem Generalsekretär für die Sicherheit der Mission verantwortlich sein; diese Verantwortung sollte institutionalisiert werden.