Die Verfassungsänderung erfolgt ein Jahr, nachdem Nordkorea offiziell das Recht auf nukleare Präventivschläge zu seinem eigenen Schutz gesetzlich verankert hatte.
Dass eine hälftige Finanzierung am Ende nicht im Grundgesetz festgeschrieben wird, zeichnet sich schon bei der konstituierenden Sitzung des Vermittlungsausschusses ab.