14. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung einen umfassenden Bericht über diese Angelegenheit vorzulegen.
12. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung über die Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten.
13. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung einen Bericht über die Durchführung dieser Resolution vorzulegen.
19. ersucht den Generalsekretär außerdem, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung über die Durchführung dieser Resolution Bericht zu erstatten.
15. ersucht den Generalsekretär außerdem, der Generalversammlung auf ihrer neunundfünfzigsten Tagung einen Bericht über die Durchführung dieser Resolution vorzulegen.