Fahrgestelle mit hydraulischen Hebevorrichtungen von mehr als 8 Tonnen oder mit der Möglichkeit zur Anbringung von Ladevorrichtungen, Kränen, Bohrvorrichtungen und Ölbohr-Aufwältigungsvorrichtungen würden als zu überprüfende Artikel erfasst.
Und dazu gehört nicht nur eine barrierefreie Umgebung mit Sitzbadewanne und Treppenlift sondern auch eine Infrastruktur, die Menschen einlädt sich zu engagieren und auszutauschen.