Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt die Angaben über die zuständigen Behörden und Verbindungsstellen allen Vertragsstaaten und der Internationalen Atomenergie-Organisation.
Das strenge Nichtverbreitungsregime, verkörpert durch die IAEO und den Nichtverbreitungs-Vertrag selbst, hatte ganz maßgeblichen Anteil an der Verlangsamung der vorhergesagten Proliferationsrate.
Darüber hinaus hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) durch ein Zusatzprotokoll strengere Inspektionen ermöglicht, jedoch ist der Beitritt zu dem Protokoll nach wie vor freiwillig.
Die UNMOVIC und die IAEO können alle Gegenstände und Materialien, die sie benötigen, einschließlich Satellitentelefone und sonstige Ausrüstung, in Irak einführen und wieder ausführen.
Fälle, in denen die Sicherungsabkommen der Internationalen Atomenergie-Organisation und die Resolutionen des Sicherheitsrats nicht befolgt werden, sind selten und kein Anzeichen für einen weltweiten Trend.
Die UNMOVIC und die IAEO werden ihrerseits verlangen, dass ihre Mitarbeiter in keinen anderen Unterkünften wohnen als denen, die im Benehmen mit Irak ausgewählt wurden.
Auf Ersuchen der UNMOVIC und der IAEO wird Irak unentgeltlich den physischen Schutz der gesamten Überwachungsausrüstung gewährleisten und Antennen für die Fernübertragung von Daten bauen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Durchführungsausschuss nach Ratsresolution 1540 (2004) eine ständige Verbindung zur IAEO, zur OVCW und zur Gruppe der Nuklearlieferländer einrichten.