1.Außerdem wurden dem in der Innenrevision tätigen Personal in New York und Genf organisationsinterne Schulungskurse zum Thema IuK-Prüfungen angeboten.
2.Es ist daher unverzichtbar, dass Lehrer, Bildungsverwalter und andere an der Bildung von Kindern beteiligte Personen vor Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit und berufsbegleitend eine Schulung erhalten, die die in Artikel 29 Absatz 1 niedergelegten Grundsätze fördert.