In anderen Ländern haben Gerichte Tiere, Pflanzen oder Biotope als so genannte " Rechtsubjekte" anerkannt, die – anders als " Rechtsobjekte" – eigene, einklagbare Rechte haben.
Die deutsche Verfassung sieht die Natur nicht als " Subjekt" mit klar definierten Rechten, sie sieht sie lediglich als " Objekt" , wenn auch als bewahrenswertes " Objekt" .