Falls erforderlich sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 bezeichneten Personen sowie die an der Untersuchung Beteiligten vor jeder Misshandlung, Einschüchterung oder Sanktion wegen der Bemühungen um Informationen über eine Person, der die Freiheit entzogen ist, geschützt sind.
二、 必要时应采取适当措施,保护本条第一款中讲的人和参与调查的人员,不得因查寻被剥夺自由者的情况,而何虐、恐吓。