Die anderen Vertragsstaaten sind durch dieses Übereinkommen und alle früher von ihnen ratifizierten, angenommenen oder genehmigten Änderungen gebunden.
Diese Artikel lassen Fragen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit einer internationalen Organisation oder eines Staates für das Verhalten einer internationalen Organisation unberührt.
Die beteiligten Staaten ergreifen die erforderlichen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder sonstigen Maßnahmen, einschließlich der Einrichtung geeigneter Überwachungsmechanismen, um diese Artikel umzusetzen.
Das von einem Staat festgelegte Erfordernis der Genehmigung ist auf alle bereits bestehenden Tätigkeiten anzuwenden, die in den Anwendungsbereich dieser Artikel fallen.
Die Völkerrechtskommission hat ihre erste Lesung der Artikelentwürfe über den diplomatischen Schutz beendet und ist bei ihren Arbeiten zu Vorbehalten zu Verträgen weitergekommen.