Wir kommen nicht darum herum, dass die Vereinten Nationen Mittel zur Erfüllung der zahlreichen Mandate benötigen, die ihnen jedes Jahr übertragen werden.
Dieses Zurückhaltungsgebot des deutschen Richtergesetzes verlangt ja vom Richter, sich auch außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Unabhängigkeit entstehen.