Insbesondere wenn es um Berufstätigkeitsvisa für qualifizierte Bewerber in Mangelberufen geht, für die es in Deutschland einen ganz konkreten Bedarf gibt.
" Aber laut Recht und Gesetz müssen sonderpädagogische Förderbedarfe einmal pro Jahr überprüft werden" , stellt EvaThoms vom Kölner Elternverein " Mittendrin" klar.