Unser Wahlgesetz bestimmt, dass nur diejenigen Parteien Sitze im Parlament erhalten, die mindestens 5% der Wählerstimmen erzielt haben, die die Fünfprozenthürde überspringen.
Wir müssen fairerweise sagen, nach dem Wahlgesetz eigentlich 598, aber das unwahrscheinlichste Ergebnis ist, dass tatsächlich nur 598 Mandate verteilt werden.