Die Vertragsorgane sollten einen Mechanismus schaffen, um sicherzustellen, dass die abschließenden Bemerkungen auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft werden.
Der Unterausschuss für Prävention veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit der Stellungnahme des betreffenden Vertragsstaats, wenn der Vertragsstaat dies wünscht.
Einige Teilnehmer sprachen sich für die Aufnahme der allgemeinen Bemerkungen oder Empfehlungen in die überarbeiteten Leitlinien für die Berichterstattung aus.