Unterdessen stehen die zivilen Übergangsverwaltungen vor einem Problem, das umgehend angegangen werden muss, nämlich die Frage des "anwendbaren Rechts".
Jeder Vertragsstaat kann die Gegenstände, die er in einer Erklärung nach Artikel 21 bezeichnet, vom Anwendungsbereich dieses Übereinkommens ausschließen.
Indigene Menschen und Völker haben das Recht auf den Genuss aller durch das anwendbare internationale und einzelstaatliche Arbeitsrecht begründeten Rechte.
Die Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen sowie die Finanzverfahren der Vereinten Nationen gelten auch für die Finanzgeschäfte der Fortbildungsakademie.