Doch angesichts der Größenordnung langfristiger Wiederherstellungs-, Wiederaufbau- und Aussöhnungsmaßnahmen sowie der damit verbundenen Herausforderungen reichen Ad-hoc-Maßnahmen nicht aus.
Der sektorale Charakter dieser Rechtsinstrumente und die Zersplitterung der Einrichtungen zur Überwachung ihrer Umsetzung erschweren die Ergreifung wirksamer durchgängiger Maßnahmen.