Eine Abtretung ist international, wenn sich Zedent und Zessionar im Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrags in verschiedenen Staaten befinden.
In Tabelle 15.10 wird in der Rubrik "Zielerreichungsindikatoren" die Formulierung "(Abschluss von Übereinkünften und Vereinbarungen)" in Buchstabe c) gestrichen.