2.Die Aufsichtsorgane leisten sich gegenseitig Hilfe, tauschen ihre Erfahrungen und besten Verfahrensweisen aus und ziehen Nutzen aus den gewonnenen Erkenntnissen.
4.All dies sind maßgebliche Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass den Empfehlungen der Aufsichtsorgane mit angemessenen institutionellen Maßnahmen Folge geleistet wird, und den Reformschwung auf kohärente und koordinierte Weise aufrechtzuerhalten.
5.Ferner nehmen hochrangige Vertreter aller großen institutionellen Interessengruppen regen Anteil an Erörterungen am Sitz der Vereinten Nationen und geben Rückmeldungen an ihre zwischenstaatlichen Aufsichtsorgane.
6.Der Generalsekretär hat die Einsetzung eines hochrangigen Aufsichtsausschusses bekanntgegeben, der die Aufsichtsberichte sowie die Umsetzung der Empfehlungen der drei Aufsichtsorgane (AIAD, Rat der Rechnungsprüfer und Gemeinsame Inspektionsgruppe) genau überwachen soll.
7.Es ist außerdem für die Koordinierung mit den internen Aufsichtsorganen in anderen Teilen des Systems der Vereinten Nationen verantwortlich, um eine ausreichende Abdeckung sicherzustellen und Doppelarbeit und Überschneidungen möglichst gering zu halten.
8.Nach der Einführung behandeln die Abschnitte II bis IV die Hindernisse für die Arbeit des Amtes, Initiativen der Zusammenarbeit mit dem Rat der Rechnungsprüfer, der Gemeinsamen Inspektionsgruppe und anderen Aufsichtsorganen der Vereinten Nationen sowie die strategischen Initiativen des Amtes im Berichtszeitraum.
9.Die Überprüfung hat ergeben, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den drei Aufsichtsorganen unerlässlich ist, um insbesondere bei den vielen von der Generalversammlung angeforderten Untersuchungen und Prüfungen einen komplementären Ansatz zu verfolgen und Ineffizienz zu vermeiden.
10.Wie vom Programm- und Koordinierungsausschuss auf seiner einundvierzigsten Tagung empfohlen, wird das AIAD die Koordinierung seines Arbeitsprogramms auf der jährlichen dreiseitigen Tagung mit der Gemeinsamen Inspektionsgruppe und dem Rat der Rechnungsprüfer erörtern, mit dem Ziel, gemäß den Empfehlungen der Mitgliedstaaten eine Einigung mit den externen Aufsichtsorganen über gemeinsame Tagungen und Vorhaben zu erzielen.