Ferner werden, mit der nachstehenden Ausnahme, auch alle Gegenstände gestrichen, die vom Sicherheitsrat in den vorangegangenen drei Kalenderjahren nicht behandelt wurden.
Mit Ausnahme des Artikels 2 und des Artikels 6 Absatz 3 können die Parteien vereinbaren, jegliche Bestimmung dieses Gesetzes auszuschließen oder abzuändern.