Gehen die Umstände, denen zufolge die Klage vor dem Gericht gemäß den Absätzen 2 und 3 zulässig ist, dem Datum der Bekanntgabe der ersten Tagung des Gerichts voraus, beginnt die Frist von neunzig Tagen mit diesem Datum zu laufen.
如依上文第2、第3两款规定而可为法庭受理的情形发生于法庭公布首次开庭日期之日以前,十日的限应自该日算起。