5.Der Berater für Bauvorschriften wird Fragen im Zusammenhang mit Gebäudevorschriften prüfen und untersuchen, wie der Amtssitzkomplex der Vereinten Nationen mit den Bundes-, bundesstaatlichen und städtischen Bauvorschriften des Gastlandes in Einklang gebracht und die Einhaltung des International Building Code gewährleistet werden kann, und wird das Büro für den Sanierungsgesamtplan auf diesem Gebiet beraten.