Die Fortbildungsakademie kann unter der Aufsicht des Direktors Verträge mit Organisationen, Institutionen oder Unternehmen zum Zweck der Durchführung ihrer Programme eingehen.
Der Direktor und das Personal der Fortbildungsakademie sind Bedienstete der Vereinten Nationen im Sinne des Artikels 105 der Charta der Vereinten Nationen.
Jeder der größeren Einsätze wie beispielsweise in Sierra Leone, in Ost-Timor und im Kosovo würde einen eigenen integrierten Missionsarbeitsstab rechtfertigen, der von einem Direktor geleitet wird.