3.Die Vereinten Nationen sind und bleiben eine zwischenstaatliche Organisation, in der die Entscheidungsbefugnisse fest in der Hand der Mitgliedstaaten liegen.
4.Bei der Inspektion wurde jedoch festgestellt, dass das Büro sehr zentralistisch geleitet wird, weil der Exekutivdirektor die Autorität und Entscheidungsbefugnis in seinem eigenen Büro konzentriert.
5.Mit der zunehmenden Delegation von Entscheidungsbefugnissen an die Programmleiter werden die Funktionen und Verantwortlichkeiten des zentralen Diensteanbieters, der Hauptabteilung Management, sowie diejenigen der Verwaltungsstellen jeder Hauptabteilung überprüft werden müssen.
6.Die mit Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten Organe - im Wesentlichen die Generalversammlung und der Sicherheitsrat - müssen darauf achten, dass sie, wenn sie dem Sekretariat Aufträge erteilen, dafür auch ausreichende Mittel bereitstellen.
7.Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 bezeichneten Personen, die Gründe für die Annahme haben, dass ein Verschwindenlassen stattgefunden hat oder geplant ist, dies ihren Vorgesetzten und, falls erforderlich, den geeigneten Behörden oder Stellen mit entsprechenden Kontroll- oder Entscheidungsbefugnissen mitteilen.
2.Der Plan sehe vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Mitgliedstaat künftig einen Ableger haben solle.