Die Genugtuung kann in Form des Geständnisses der Verletzung, eines Ausdrucks des Bedauerns, einer förmlichen Entschuldigung oder auf andere geeignete Weise geleistet werden.
Die Erfordernisse des weltweiten Kampfes gegen den Terror dürfen niemals als Entschuldigung für den Verstoß gegen die Grundrechte von Einzelpersonen oder Gruppen hingenommen werden.